CHEFSACHE
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist
Steuerfreie Bezuschussung des Mitgliedsbeitrags
Investition in Mitarbeitergesundheit durch den § 3 Nr. 34 EStG
Steigerung von Mitarbeiterwohlbefinden, Produktivität und Engagement durch Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Trotzdem bleiben über 95% der Unternehmen untätig und verpassen die Chance, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren. Es ist an der Zeit, die Vorteile zu erkennen und die Möglichkeiten zu nutzen, die zertifizierte Fitness- und Gesundheitsstudios bieten.
- Arbeitgeber profitieren durch die Investition in Gesundheits- und Präventionsmaßnahmen erheblich.
- Weniger krankheitsbedingte Ausfälle und höhere Produktivität.
- Unternehmen spart mit umfassenden Gesundheitsmaßnahmen sogar bis zu 20% der Personalkosten.
- § 3 Nr. 34 EStG ermöglicht Arbeitgebern, die steuerlichen Vorteile der Betrieblichen Gesundheitsförderung voll auszuschöpfen.
- Durch eine Investition von bis zu 50 € pro Monat pro Arbeitnehmer können Lohnkosten optimiert und gleichzeitig die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter gesteigert werden.
- Diese Investitionen sind von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
- Unabhängig vom normalen Sachbezug wie Tank- und Essensgutscheine etc.
Werden auch Sie zum Top Arbeitgeber in Ihrer Region und nutzen Sie die Vorteile der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Als kompetenter Partner stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei der Umsetzung von effektiven Gesundheits- und Präventionsmaßnahmen.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
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